Zum Werk Mit den Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion (MaComp) setzt die BaFin ihre Anforderungen an die Aufsicht der Banken, Kapitalanlegergesellschaften und Investmentaktiengesellschaften fest. Sie greift damit nicht nur auf das deutsche Recht sondern auf zahlreiche europische Verordnungen und Richtlinien und zu den freiwilligen Kodizes fr Banken bzw. Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute zurck. Die Vorschriften der MaComp regeln u.a. die Beratung und Aufklrung der Kunden, die Qualifikation der Mitarbeiter sowie der unternehmensinternen Zusammenarbeit. Die Kommentierung erfasst die aktuelle komplexe Gesetzeslage, sowie die im Bereich der Compliance existente, beraus vielfltige Rechtsprechung deutscher Obergerichte, wie auch die europarechtlichen Grundstze der Banken-Compliance. Zahlreiche ebenfalls berhrte Vorschriften (arbeitsrechtliche Vorschriften, Datenschutzgesetze der Lnder und des Bundes, werberechtliche Vorschriften und fr Banken bestehende Selbstbindung-Absprachen) gehen ebenfalls in die Kommentierung ein. Vorteile auf einen Blick - Klarheit ber die Handlungsanweisung der MaComp fr den Bank-Praktiker - berblick ber die Rechtsprechung zu einzelnen Pflichten fr Anwlte und Richter - Prognose zuknftiger Entwicklungen des Compliance-Rechts bzw. der MaComp Zur Neuauflage Seit der Erstauflage des MaComp im Jahr 2013 haben sich einschneidende nderungen ergeben. Zu nennen ist hier insbesondere die Verabschiedung des Ersten und des Zweiten Finanzmarktnovellierungsgesetzes (1. FiMaNoG, 2. FiMaNoG). Beide Gesetze berfhrten die Inhalte zahlreicher europischer Regelungswerke, darunter so bedeutende wie die Richtlinie MFiR (600/2014), die Verordnungen MFiD II (2014/65) und CRD IV (2013/36), die Richtlinien CRR (575/2013), SSR (236/2012), CSDR (909/2014) und auch die MAR (596/2014) und die Marktmissbrauchsverordnung MAD II (2014/57) in das deutsche Bank- und Kapitalmarktrecht. Damit schufen sie eine andersartige, europisierte Rechtslage, welche die Bankenaufsicht und damit die Ttigkeiten der Banken, aber auch die berechtigten Erwartungen der Kunden an diese entscheidend neugestaltet. Zielgruppe In erster Linie Praktiker, im Einzelnen: Geschftsleiter; Beschftigte mit Compliance-Aufgaben und internen Revisionsaufgaben in allen Institutsformen, sowie Kapitalanlagegesellschaften und Investmentaktiengesellschaften; Beschftige der Aufsicht (BaFin, Bundesbank); Beschftigte in Rechtsabteilungen der Banken und Kreditinstitute sowie Vertreter einschlgiger Banken-und Wirtschaftsverbnde; Verbraucherschutzorganisationen sowie IHK; Lehrende und Studierende der Rechtswissenschaft, der Volkswirtschaften, der Betriebswirtschaftslehre. |